Wer hat Anspruch auf Rehabilitation?

Jeder Mensch hat Anspruch auf notwendige Behandlungen, die dem Schutz, der Erhaltung, der Verbesserung oder Wiederherstellung seines Gesundheitszustands dienen.

Nach einem chirurgischen Eingriff, einem Unfall, einer Verletzung, einem Spitalaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung haben Sie bei Bedarf an zusätzlicher medizinischer Versorgung Anspruch auf Rehabilitation. Über die Frage, ob die Rehabilitation im stationären oder ambulanten Setting erfolgt, entscheiden dabei vor allem Krankheitsbild und verfügbare medizinische Infrastruktur. An der Berner Klinik Montana betrachten wir jeden Fall individuell, um die Notwendigkeit oder Eignung für die stationäre oder ambulante Rehabilitation zu beurteilen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Rehabilitation eine Pflichtleistung der Krankenkassen. In der Regel übernehmen die obligatorische Krankenpflegeversicherung, der Kanton und/oder eine Zusatzversicherung die Behandlungskosten. Dazu müssen folgende vier Kriterien erfüllt sein:

  • Spitalbedürftigkeit
  • Ärztliche Verordnung
  • Kostengutsprache der Krankenkasse
  • Anerkannte Klinik
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